Leistungen Bauleitplanung
Im Rahmen der Bauleitplanung besteht unsere Expertise in der Leistungserbringung des gesamten Aufstellungs- und Erarbeitungsprozesses als auch einzelner Bausteine oder Beratungen. Unsere Sachkunde umfasst neben vorhabenbezogenen Bebauungsplänen auch strategische Planungen, z. B. auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts (sogenannter Einzelhandelsbebauungsplan zur Einzelhandelssteuerung). Neben der Ausführung der Grundleistungen beraten wir auch in einzelnen Leistungsphasen, um unsere Auftraggeber beispielsweise bei der sachgerechten Abwägung von Stellungnahmen oder bei der Begründung der Rechtmäßigkeit planerischer Entscheidungen zu unterstützen oder die Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben zu fundieren.
Für rechtssichere Ergebnisse unserer Pläne und Beratungen konsultieren und integrieren wir regelmäßig die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und bringen uns aktiv in die Diskussion um die Weiterentwicklung des Planungsrechts ein – beispielsweise in den Berufsverbänden. Durch die Mitwirkung unserer Partner und die abgestimmte Beauftragung der erforderlichen Gutachten stellen wir eine Verfahrensführung „aus einer Hand“ sicher. Hierdurch können wir in komplexen Bauleitplanverfahren eine effiziente Prozessführung gewährleisten, die auch einer schnellen Baurechtschaffung dienlich ist. Neben den Grundleistungen der Flächenplanung bieten wir zudem besondere Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI an.
Wir erarbeiten:
- Einfache Bebauungspläne (§ 30 Abs. 3 BauGB)
- Qualifizierte Bebauungspläne (§ 30 Abs. 1 BauGB)
- Vorhabenbezogene Bebauungspläne (§ 12 BauGB in Verbindung mit § 30 Abs. 2 BauGB)
- Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB)
- Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13a BauGB)
- Bebauungspläne zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren (§ 13b BauGB)
- Strategische Bebauungspläne (§ 9 Abs. 2a BauGB, § 9 Abs. 2b BauGB und § 9 Abs. 2c BauGB)
- Flächennutzungspläne (§ 5 BauGB)
- Vorhabenbeurteilungen nach § 34 und 35 BauGB